Bei unseren Rundgängen mussten wir feststellen, dass bei einigen Pächtern die Pflege des angrenzenden Wegs sehr zu Wünschen übrig lässt.
Wir erinnern hier mal an die Kleingartenordnung:
2.3.9.
Der Kleingartenpächter hat die an seinen Kleingarten angrenzenden Wege sauber zu halten und zu pflegen.
2.3.10.
Der Kleingartenpächter ist verantwortlich dafür, dass durch die sich in seinem Kleingarten befindlichen Bäume, Sträucher, Ziergewächse u.ä. kein Überhang bzw. kein Überwuchs auf benachbarte Kleingärten, auf die Gemeinschafsflächen oder auf Nachbargrundstücke entsteht und diese dadurch beeinträchgt werden.
Bei gegenüberliegenden Gärten teilen sich die Pächer bis zur Mitte. Beim Hauptweg sollte mind. 1 Meter gepflegt sein.
Pflege bedeutet dabei nicht, zweimal im Jahr mit dem Rasenmäher drüber zu gehen. Ein Durchwuchs durch den Gartenzaun ist demzufolge auch zwingend zu entfernen. Selbst, wenn das Nutzpflanzen sind. Die Pachtfläche endet mit dem Zaun. Was auf dem Gemeinschaftsanlagen wächst, kann die Gemeinschaft dann auch pflücken...
Salz etc. als Unkrautvernichter ist verboten!
Von der Mitgliederversammlung wurde bestimmt, dass die Pflege ansonsten in Gemeinschaftsstunden erledigt wird - danach wird die benötigte Zeit dem Pächter zum Satz der Arbeitsstundenabgeltung (derzeit 15 Euro pro Srtunde) in Rechnung gestellt!