Wir haben bereits vergangenes Jahr darauf hingeweisen, dass unser Kleingartenverein den Regeln des Bundeskleingartengesetzes und der Kleingartenordnung des Stadtverbands unterliegt.
Daher ist eine aktive kleingärtnerische Nutzung Grundlage für das Pachtverhältnis. Der BGH spricht von mindestens einem Drittel der Fläche.
Keine kleingärtnerische Nutzung ist das Verwildern lassen von Gartenflächen mit der Begründung, dass dies eine ökologische Bewirtschaftung sei. Gärtnern bedeutet, dass der Mensch bewusst in die Natur eingreift, die Flächen dafür gezielt bearbeitet und gestaltet, um mit dem Anbau von Kulturpflanzen Erträge zu erzielen. Dabei sind ökologische Grundlagen zu beachten.
Quelle: https://www.lsk-kleingarten.de/was-ist-kleingaertnerische-nutzung/
Bitte beachtet dieses, um eine Abmahnung oder gar Kündigung zu vermeiden. Wir haben in diesem Jahr schon mehrere Negativbeispiele bei unseren Rundgängen ausmachen müssen und haben die Pächter schon mehrfach darauf angesprochen.