veröffentlicht von Michael
am Mo, 23.03.2020, 20:39
Liebe Gartenfreunde,
erste Lockerungen durch die aktualisierte Sächsiche Allgemeinverfügung vom 17.04.2020 gelten ab dem 20.4.2020.
Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist dann wieder in Grenzen möglich:
"Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet."
Bitte haltet Euch daran, wenn Ihr Eure Kleingärten aufsucht.
Euer Vorstand