Antwort:
Normalerweise wird der Vorstand das Gespräch mit Ihnen suchen und Sie darauf aufmerksam machen, was nicht konform ist - wie z.B. das Anpflanzen nicht zulässiger Bäume oder Sträucher, ein zu hoher Wuchs von Hecken, eine nicht erkennbare oder zu geringe kleingärtnerische Nutzung etc. Der Vorstand berät Sie dabei bei der Umsetzung.
Dinge, die uns beim Herbstrundgang auffallen, teilen wir unseren Pächtern auch auf einem Beiblatt zur Jahresrechnung mit. Das ist ebenfalls zunächst nur ein Hinweis.
Sollte es allerdings zu keiner Umsetzung kommen oder zum Wiederholungsfall, kann der Vorstand auch eine schriftliche Abmahnung aussprechen. Die Abmahngebühr wurde von der Mitgliederversammlung (2007) auf 20 Euro festgesetzt. Die Abmahnung entbindet Sie natürlich nicht von der Pflicht zur Beseitigung der Beanstandung(en).
Im äußersten Fall kann es bis zur außerordentlichen Kündigung kommen nach §6 Abs 3. der Satzung des KGV Schöne Heimat e.V.