veröffentlicht von Michael
am So, 31.08.2014, 19:47
Auf der Jahreshauptversammlung ist es kommuniziert worden:
Jeder Gartenfreund muss einen geeichten Stromzähler einsetzen! Spätestens ab der Frühjahrsablesung 2015 wird dieses ausdrücklich kontrolliert.
Zur Erläuterung:
Im geschäftlichen Verkehr besteht für Strom- und Wasserzähler Eichpflicht. Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist ordnungswidrig und mit Bußgeld bedroht. Der Gesetzgeber unterscheidet im Eichgesetz nicht zwischen „Hauptzähler“ und „Unterzähler“. Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant der Elektroenergie oder des Wassers ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob der Verein intern weiterverteilt.
Quelle: Eichamt Sachsen
Einen geeichten Zähler erkennt am am gelben Prüfsiegel:
Wichtig für uns ist die untere Zahl: In diesem Fall: "14".
Sie zeigt das Jahr der Eichung an.
Der Zähler ist 16 Jahre* ab diesem Jahr geeicht, hier also bis einschließlich 2030!
*) Wichtig: 16 Jahre gelten für mechanische Zähler. Elektronische Zähler sind lediglich 8 Jahre geeicht!
Einen geeichten Zähler erkennt am am gelben Prüfsiegel:
Wichtig für uns ist die untere Zahl: In diesem Fall: "14".
Sie zeigt das Jahr der Eichung an.
Der Zähler ist 16 Jahre* ab diesem Jahr geeicht, hier also bis einschließlich 2030!
*) Wichtig: 16 Jahre gelten für mechanische Zähler. Elektronische Zähler sind lediglich 8 Jahre geeicht!
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Nach dem 11.04.2015 wird für
Nach dem 11.04.2015 wird für alle nicht umgerüsteten Anlagen der Strom ohne nochmalige Ankündigung abgeschaltet!