Kann ich meine Rechnung in Raten zahlen?

Antwort: 

Die Jahresrechnung kommt Anfang des Jahres und beträgt im Schnitt etwa 120-200 Euro, je nach Größe des Gartens und individuellem Verbrauch. Legen Sie sich im Zweifelsfall jeden Monat ein paar (10-20) Euro zur Seite, dann haben Sie das Geld am Ende des Jahres problemlos zusammen. Wir gewähren außerdem ein großzügiges, verhältnismäßig langes Zahlungsziel, i.d.R. bis zum Saisonstart, bis zu dem die Rechnung komplett bezahlt sein muss.

Bitte sprechen Sie den Vorstand immer frühzeitig an. Eine Anfrage am Ende oder nach Ablauf der sowieso schon großzügigen Zahlungsfrist lehnen wir strikt ab. Im Ausnahmefall schließen wir eine Ratenzahlungsvereinbarung (Muster), die folgendes beinhalten:

  • Die erste Rate muss innerhalb der Zahlungsfrist eingehen und mindestens 50 Euro betragen.
  • Die 1. Rate muss innerhalb der Zahlungsfrist gutgeschrieben sein und wir schließen die Vereinbarung erst danach ab, d.h. erklären uns damit einverstanden.
  • Für den Verwaltungsaufwand berechnen wir eine Pauschale von 1 Euro pro Rate
  • Jede Rate muss mindestens 50 Euro betragen (außer der Schlussrate), der Gesamtbetrag sollte nach drei bis vier Raten beglichen sein.

Sollte die Vereinbarung oder die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden, erstellen wir Mahnungen (5 Euro Gebühr). Ist zum Saisonstart die Rechnung nicht voll bezahlt, kann der Wasser- und/oder Stromanschluss verweigert werden.

Innerhalb der Zahlungsfrist den Rechnungsbetrag auf mehrere Beträge aufzuteilen zählt nicht als Ratenzahlung in o.g. Sinne, solange nach Fristablauf vollständig bezahlt ist.

Seit 2023 wird die Stromrechnung nicht mehr separat verschickt sondern ist auch auf der Jahresrechnung mit enthalten.